Beratungsbesuch nach §37.3: Was Sie erwartet
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen. Viele empfinden ihn als lästige Pflicht — dabei ist er eine kostenlose Gelegenheit, die Pflege zu verbessern und Geld nicht zu verlieren.
Was ist der Beratungsbesuch nach §37.3?
Es ist ein verpflichtender Beratungseinsatz durch eine Pflegefachkraft, den Pflegegeld-Empfänger regelmäßig abrufen müssen. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige praktisch zu unterstützen.
Wie oft muss er stattfinden?
- Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr (also halbjährlich)
- Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Vierteljahr (vierteljährlich)
- Pflegegrad 1 sowie Bezieher von Sachleistungen können den Besuch freiwillig nutzen.
Was passiert beim Termin?
Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause — in der Regel für 30 bis 45 Minuten. Sie schaut sich die Pflegesituation an, beantwortet Fragen und gibt konkrete Tipps. Typische Themen:
- Praktische Hilfen für den Pflegealltag und richtige Pflegetechniken
- Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern
- Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
- Hinweise auf Leistungen, die noch nicht genutzt werden
Warum der Besuch sich für Sie lohnt
Zwei gute Gründe: Erstens ist die Beratung kostenlos — die Pflegekasse trägt die Kosten. Zweitens ist sie für Pflegegeld-Empfänger Pflicht: Wird der Besuch nicht abgerufen, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen. Vor allem aber bekommen Sie wertvolle, individuelle Unterstützung.
Gut zu wissen: Wir führen Beratungsbesuche nach §37.3 in Frankfurt und Umgebung durch — freundlich, ohne Zeitdruck und mit konkreten Tipps für Ihren Alltag. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Leistungsbeträge entsprechen dem Stand 2025/2026 und können sich ändern — die für Sie gültigen Werte nennt Ihre Pflegekasse. Gerne beraten wir Sie persönlich.