Pflegegrad, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege verständlich erklärt — damit Sie wissen, was Ihnen zusteht und wie wir Sie dabei unterstützen.
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes ermittelt anhand von sechs Lebensbereichen, wie selbstständig eine Person noch ist. Daraus ergibt sich eine Punktzahl — und damit einer von fünf Pflegegraden.
Wir bereiten Sie auf die Begutachtung vor, sind beim Termin an Ihrer Seite und helfen, wenn ein Höherstufungs- oder Widerspruchsantrag nötig ist.
Hilfe beim Antrag →Pflegt Sie sonst ein Angehöriger und fällt dieser aus — durch Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung — springen wir ein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Ersatzpflege.
Wenn die Pflege zu Hause kurzzeitig nicht ausreicht — zum Beispiel direkt nach einem Klinikaufenthalt oder in einer Krisensituation — wird Ihr Angehöriger vorübergehend in einer Einrichtung vollstationär versorgt.
Als ambulanter Dienst beraten wir Sie, vermitteln passende Einrichtungen und sorgen für einen reibungslosen Übergang zurück in die häusliche Pflege.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem flexiblen Gesamtbudget von bis zu 3.539 € pro Jahr zusammengeführt (Pflegegrade 2–5). Sie können das Budget freier zwischen beiden Leistungen aufteilen. Gerne erklären wir Ihnen, wie Sie es optimal ausschöpfen — mehr dazu auch in unserem Blog.
In einem kostenlosen Gespräch klären wir Ihren Anspruch und finden gemeinsam die richtige Lösung.