Frankfurter Adler Pflegedienst Frankfurt am Main Ambulante Pflege · Sachsenhausen 069 907 58 678
Start  /  Pflege

Pflegeleistungen im Detail

Pflegegrad, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege verständlich erklärt — damit Sie wissen, was Ihnen zusteht und wie wir Sie dabei unterstützen.

Pflegegrad Verhinderungspflege Kurzzeitpflege
01 · Pflegegrad

Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Ihnen zustehen

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes ermittelt anhand von sechs Lebensbereichen, wie selbstständig eine Person noch ist. Daraus ergibt sich eine Punktzahl — und damit einer von fünf Pflegegraden.

Wir bereiten Sie auf die Begutachtung vor, sind beim Termin an Ihrer Seite und helfen, wenn ein Höherstufungs- oder Widerspruchsantrag nötig ist.

Hilfe beim Antrag →
Pflegegrad
Punkte
Sachleistung
Grad 1
Geringe Beeinträchtigung
12,5 – 27
Entlastung*
Grad 2
Erhebliche Beeinträchtigung
27 – 47,5
796 €
Grad 3
Schwere Beeinträchtigung
47,5 – 70
1.497 €
Grad 4
Schwerste Beeinträchtigung
70 – 90
1.859 €
Grad 5
Härtefall, besondere Anforderungen
90 – 100
2.299 €
* Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistung, aber auf den Entlastungsbetrag von 131 € / Monat. Beträge ambulante Sachleistung pro Monat, Stand 2026 — ohne Gewähr.
02 · Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen

Pflegt Sie sonst ein Angehöriger und fällt dieser aus — durch Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung — springen wir ein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Ersatzpflege.

  • ✓ Bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr
  • ✓ Ab Pflegegrad 2 — auch stundenweise möglich
  • ✓ Wir übernehmen Organisation und Abrechnung
Leistungsanspruch
bis 1.685 €
pro Kalenderjahr für die Ersatzpflege
Dauer max.6 Wochen / Jahr
Voraussetzungab Pflegegrad 2
Kombinierbar mitKurzzeitpflege
Leistungsanspruch
bis 1.854 €
pro Kalenderjahr für die vollstationäre Versorgung
Dauer max.8 Wochen / Jahr
Typische Anlässenach Klinikaufenthalt
Pflegegeldläuft hälftig weiter
03 · Kurzzeitpflege

Vorübergehende Versorgung — etwa nach dem Krankenhaus

Wenn die Pflege zu Hause kurzzeitig nicht ausreicht — zum Beispiel direkt nach einem Klinikaufenthalt oder in einer Krisensituation — wird Ihr Angehöriger vorübergehend in einer Einrichtung vollstationär versorgt.

Als ambulanter Dienst beraten wir Sie, vermitteln passende Einrichtungen und sorgen für einen reibungslosen Übergang zurück in die häusliche Pflege.

i

Neu seit 2025: der gemeinsame Jahresbetrag

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem flexiblen Gesamtbudget von bis zu 3.539 € pro Jahr zusammengeführt (Pflegegrade 2–5). Sie können das Budget freier zwischen beiden Leistungen aufteilen. Gerne erklären wir Ihnen, wie Sie es optimal ausschöpfen — mehr dazu auch in unserem Blog.

Unsicher, welche Leistung zu Ihnen passt?

In einem kostenlosen Gespräch klären wir Ihren Anspruch und finden gemeinsam die richtige Lösung.

Kostenlose Beratung →