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Leistungen & Kosten

Was zahlt die Pflegekasse? Der große Überblick

5. Juni 2026·8 Min. Lesezeit

Viele Familien lassen jedes Jahr Geld liegen, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen. Dabei zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 eine ganze Reihe von Leistungen. Hier ist der Überblick — und welche Beträge 2025/2026 gelten.

1. Pflegegeld — wenn Angehörige pflegen

Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, erhält monatlich Pflegegeld zur freien Verfügung. Die Beträge: Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 €. (Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld.)

2. Pflegesachleistung — wenn ein Pflegedienst kommt

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung, rechnet er direkt mit der Kasse ab. Das Budget: Pflegegrad 2: 796 €, Pflegegrad 3: 1.497 €, Pflegegrad 4: 1.859 €, Pflegegrad 5: 2.299 € pro Monat. Pflegegeld und Sachleistung lassen sich auch kombinieren.

Monatliche Leistungen im Vergleich
Pflegegeld Pflegesachleistung
Pflegegrad 2
347 €
796 €
Pflegegrad 3
599 €
1497 €
Pflegegrad 4
800 €
1859 €
Pflegegrad 5
990 €
2299 €
Beträge pro Monat, Stand 2025/2026. Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige, Sachleistung bei Versorgung durch einen Pflegedienst — beides ist kombinierbar.

3. Entlastungsbetrag — 131 € jeden Monat

Allen Pflegegraden (auch Pflegegrad 1) stehen 131 € monatlich für Betreuung und Entlastung im Alltag zu — etwa für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.

4. Pflegehilfsmittel — bis 42 € pro Monat

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen bezahlt die Kasse mit bis zu 42 € im Monat — für Sie kostenfrei. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch einen Partner, der die Box bequem nach Hause liefert.

5. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wenn die pflegende Person Urlaub braucht oder krank ist, springt die Verhinderungspflege ein. Seit der Reform gibt es dafür einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (Pflegegrade 2–5), den Sie flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege einsetzen können.

6. Hausnotruf und Wohnraumanpassung

Die Kasse beteiligt sich an einem Hausnotruf und bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. barrierefreies Bad) mit bis zu 4.000 € je Maßnahme.

Tipp: Die meisten dieser Leistungen lassen sich kombinieren. In einem kostenlosen Beratungsgespräch rechnen wir gemeinsam aus, was Ihnen konkret zusteht — und kümmern uns um die Anträge.

Schöpfen Sie alle Ansprüche aus

Wir prüfen mit Ihnen, welche Leistungen Sie nutzen können, und übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Leistungsbeträge entsprechen dem Stand 2025/2026 und können sich ändern — die für Sie gültigen Werte nennt Ihre Pflegekasse. Gerne beraten wir Sie persönlich.