Was zahlt die Pflegekasse? Der große Überblick
Viele Familien lassen jedes Jahr Geld liegen, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen. Dabei zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 eine ganze Reihe von Leistungen. Hier ist der Überblick — und welche Beträge 2025/2026 gelten.
1. Pflegegeld — wenn Angehörige pflegen
Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, erhält monatlich Pflegegeld zur freien Verfügung. Die Beträge: Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 €. (Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld.)
2. Pflegesachleistung — wenn ein Pflegedienst kommt
Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung, rechnet er direkt mit der Kasse ab. Das Budget: Pflegegrad 2: 796 €, Pflegegrad 3: 1.497 €, Pflegegrad 4: 1.859 €, Pflegegrad 5: 2.299 € pro Monat. Pflegegeld und Sachleistung lassen sich auch kombinieren.
3. Entlastungsbetrag — 131 € jeden Monat
Allen Pflegegraden (auch Pflegegrad 1) stehen 131 € monatlich für Betreuung und Entlastung im Alltag zu — etwa für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.
4. Pflegehilfsmittel — bis 42 € pro Monat
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen bezahlt die Kasse mit bis zu 42 € im Monat — für Sie kostenfrei. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch einen Partner, der die Box bequem nach Hause liefert.
5. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Wenn die pflegende Person Urlaub braucht oder krank ist, springt die Verhinderungspflege ein. Seit der Reform gibt es dafür einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (Pflegegrade 2–5), den Sie flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege einsetzen können.
6. Hausnotruf und Wohnraumanpassung
Die Kasse beteiligt sich an einem Hausnotruf und bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. barrierefreies Bad) mit bis zu 4.000 € je Maßnahme.
Tipp: Die meisten dieser Leistungen lassen sich kombinieren. In einem kostenlosen Beratungsgespräch rechnen wir gemeinsam aus, was Ihnen konkret zusteht — und kümmern uns um die Anträge.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Leistungsbeträge entsprechen dem Stand 2025/2026 und können sich ändern — die für Sie gültigen Werte nennt Ihre Pflegekasse. Gerne beraten wir Sie persönlich.